Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Iwild Digitale Systeme und unseren Kunden für alle erbrachten Dienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Iwild Digitale Systeme (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
Entwicklung von Websites, Webapplikationen und E-Commerce-Lösungen
Entwicklung nativer und plattformübergreifender mobiler Anwendungen
Entwicklung maßgeschneiderter ERP-, CRM- und Business-Lösungen
Strategische IT-Beratung und Technologie-Consulting
Die konkreten Leistungen werden in separaten Projektverträgen oder Leistungsbeschreibungen detailliert definiert.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch:
Vor Projektbeginn wird eine detaillierte Projektspezifikation erstellt, die Umfang, Zeitplan, Preise und technische Anforderungen definiert. Diese wird Bestandteil des Vertrags.
Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer wird entsprechende Kostenschätzungen für Änderungswünsche erstellen.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Angebot oder Kostenvoranschlag.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftragnehmer führt Projekte nach bewährten Projektmanagement-Methoden durch. Der Auftraggeber erhält regelmäßige Updates über den Projektfortschritt.
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände führen zu einer entsprechenden Verschiebung der Termine.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen:
Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Zugangsdaten, Inhalte und Unterlagen in geeigneter Form
Benennung eines fachlich qualifizierten Ansprechpartners mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen
Rechtzeitige Freigabe von Konzepten, Designs und Zwischenergebnissen
Bereitstellung notwendiger Test- und Entwicklungsumgebungen
Verzögerungen aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu Mehrkosten führen.
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Für Verbraucherkunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen und frei von Rechtsmängeln sind. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe der bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Für die Wiederherstellung von Daten haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber durch ordnungsgemäße Datensicherung sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer empfiehlt dringend die Durchführung regelmäßiger Backups.
Alle vom Auftragnehmer entwickelten Werke (Software, Designs, Konzepte, etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das uneingeschränkte Nutzungsrecht an der entwickelten Software für den vereinbarten Verwendungszweck. Dies umfasst:
Soweit Open Source Komponenten verwendet werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über verwendete Open Source Komponenten und deren Lizenzen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und endet erst, wenn die vertraulichen Informationen offenkundig werden, ohne dass dies auf einer Verletzung der Vertraulichkeitspflicht beruht.
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Bei Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand abgerechnet. Der Auftraggeber erhält die bis zum Kündigungszeitpunkt erstellten Arbeitsergebnisse gegen Zahlung der anteiligen Vergütung.
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.