Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Iwild Digitale Systeme und unseren Kunden für alle erbrachten Dienstleistungen.

Gültig ab: 15. Juni 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Iwild Digitale Systeme (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragspartner

Auftragnehmer:

Iwild Digitale Systeme
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Deutschland

E-Mail: [email protected]

Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt.

3. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

Webentwicklung

Entwicklung von Websites, Webapplikationen und E-Commerce-Lösungen

Mobile App Entwicklung

Entwicklung nativer und plattformübergreifender mobiler Anwendungen

Unternehmenssoftware

Entwicklung maßgeschneiderter ERP-, CRM- und Business-Lösungen

IT-Beratung

Strategische IT-Beratung und Technologie-Consulting

Die konkreten Leistungen werden in separaten Projektverträgen oder Leistungsbeschreibungen detailliert definiert.

4. Vertragsschluss

Angebot und Annahme

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, oder
  • Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, oder
  • Unterzeichnung eines separaten Projektvertrags

Projektspezifikation

Vor Projektbeginn wird eine detaillierte Projektspezifikation erstellt, die Umfang, Zeitplan, Preise und technische Anforderungen definiert. Diese wird Bestandteil des Vertrags.

Änderungen

Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer wird entsprechende Kostenschätzungen für Änderungswünsche erstellen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Preisgestaltung

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Angebot oder Kostenvoranschlag.

Zahlungsmodalitäten

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Kleinere Projekte (bis 10.000€)
  • 50% bei Projektstart
  • 50% bei Fertigstellung
Mittlere Projekte (10.000€ - 50.000€)
  • 30% bei Projektstart
  • 40% bei definierten Meilensteinen
  • 30% bei Fertigstellung
Große Projekte (über 50.000€)
  • 20% bei Projektstart
  • 60% verteilt auf Meilensteine
  • 20% bei Fertigstellung

Zahlungsziel und Verzug

Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

6. Projektablauf und Termine

Projektmanagement

Der Auftragnehmer führt Projekte nach bewährten Projektmanagement-Methoden durch. Der Auftraggeber erhält regelmäßige Updates über den Projektfortschritt.

Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände führen zu einer entsprechenden Verschiebung der Termine.

Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • Der Auftraggeber die Abnahme schriftlich erklärt
  • Der Auftraggeber die Leistung in Benutzung nimmt
  • 10 Werktage nach Bereitstellung verstrichen sind, ohne dass wesentliche Mängel gerügt wurden

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen:

Informationen und Unterlagen

Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Zugangsdaten, Inhalte und Unterlagen in geeigneter Form

Ansprechpartner

Benennung eines fachlich qualifizierten Ansprechpartners mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen

Freigaben und Entscheidungen

Rechtzeitige Freigabe von Konzepten, Designs und Zwischenergebnissen

Testumgebung

Bereitstellung notwendiger Test- und Entwicklungsumgebungen

Verzögerungen aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu Mehrkosten führen.

8. Gewährleistung

Gewährleistungszeit

Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Für Verbraucherkunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Mängelhaftung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen und frei von Rechtsmängeln sind. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung.

Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:

  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Wartung
  • Eigenmächtigen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Normaler Abnutzung
  • Schäden durch höhere Gewalt

9. Haftungsbeschränkung

Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Beschränkte Haftung

Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe der bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Datenverlust

Für die Wiederherstellung von Daten haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber durch ordnungsgemäße Datensicherung sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Wichtiger Hinweis

Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer empfiehlt dringend die Durchführung regelmäßiger Backups.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Urheberrecht des Auftragnehmers

Alle vom Auftragnehmer entwickelten Werke (Software, Designs, Konzepte, etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das uneingeschränkte Nutzungsrecht an der entwickelten Software für den vereinbarten Verwendungszweck. Dies umfasst:

  • Das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software
  • Das Recht zur Erstellung von Sicherheitskopien
  • Das Recht zu notwendigen Anpassungen für die bestimmungsgemäße Nutzung

Open Source Komponenten

Soweit Open Source Komponenten verwendet werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über verwendete Open Source Komponenten und deren Lizenzen.

Rechte Dritter

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.

Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

Dauer der Vertraulichkeitspflicht

Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und endet erst, wenn die vertraulichen Informationen offenkundig werden, ohne dass dies auf einer Verletzung der Vertraulichkeitspflicht beruht.

12. Kündigung

Ordentliche Kündigung

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Erheblichen Verletzungen der Vertragspflichten
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • Insolvenz einer Vertragspartei

Folgen der Kündigung

Bei Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand abgerechnet. Der Auftraggeber erhält die bis zum Kündigungszeitpunkt erstellten Arbeitsergebnisse gegen Zahlung der anteiligen Vergütung.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Diese AGB treten am 15. Juni 2025 in Kraft.

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